Mit einem Änderungsbeschluss zum § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) hat die 5. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer das Non-legal-Outsourcing von Kanzleien berufsrechtlich geregelt (Meldung des Anwaltsblatts). Die sozialadäquate Einschaltung Dritter im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei, das soll demnach klargestellt werden, verstößt nicht gegen die anwaltliche Schweigepflicht. Aus diesem Anlass nimmt sich der Arbeitskreis IT-Recht dem Thema bei seinem nächsten Treffen an:
Thema: „Aktuelle Entwicklungen beim Non-legal-Outsourcing im Hinblick auf die anwaltliche Schweigepflicht“
Referent: Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Berlin
Termin: 13.01.2015, um 18 Uhr
Ort: Inhaus GmbH, Klosterstr. 64, 10179 Berlin
Anmeldung für Mitglieder des DAV bis zum 12.01.2015 per Mail an:
ak-itrecht [at] berliner-anwaltsverein.de
Weitere Informationen zum Arbeitskreis IT-Recht des Berliner Anwaltvereins