Datenschutz

Werden die personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter und Kunden in Ihrem Unternehmen ausreichend geschützt?

Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes muss bei der Planung, Einrichtung, dem Betrieb und nach Außerbetriebnahme von Verfahren zur Informationsverarbeitung sichergestellt werden. Die Prozesse, die hierfür notwendig sind werden als Datenschutzmanagement bezeichnet.

Von mir erhalten von mir umfassende Datenschutzberatung, um die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zum Schutz von personenbezogenen Daten angemessen wirksam und wirtschaftlich umsetzen zu können. Meine Leistungen umfassen unter anderem

  • die rechtssichere Klärung von komplexen datenschutzrechtlichen Einzelfragen, beispielsweise zu Berufsgeheimnissen und Sozialdatenschutz,
  • die Einführung und Optimierung von unternehmensweiten Datenschutzmanagementsystemen und
  • die Prüfung von IT-Produkten und IT-basierten Services  nach dem Standard des europäischen Datenschutzsiegels EuroPriSe als anerkannter Sachverständiger.

Sie erhalten von mir Unterstützung bei

  • der Identifizierung von erforderlichen Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb und deren Umsetzung,
  • der Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern,
  • der rechtssicheren Einbindung von Dienstleistern (Auftragsdatenverarbeitern),
  • der ordnungsgemäßen Archivierung und Löschung von Daten,
  • der Erstellung der vorgeschriebenen Datenschutzdokumentation und
  • der Beantwortung von Datenschutzanfragen von Betroffenen und Behörden.

Nutzen Sie meine Kompetenz, um Ihre Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Nutzen der Datenschutzberatung

Know-How

Sie profitieren von meinen Kenntnissen und Berufserfahrungen als

  • Referent einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Schwerpunkt Sozialdatenschutz),
  • Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit in einer spezialisierten Beratung für Governance, Risk & Compliance und
  • externer Datenschutzbeauftragter mehrerer Unternehmen und international ausgerichteten Konzerngesellschaften, beispielsweise aus den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Internet Service Providing und E-Commerce.


Planbarkeit

  • Den Aufwand für die Datenschutzberatung vereinbaren wir vertraglich. Die Einschätzung beruht auf fundierten Erfahrungswerten.
  • Das Know-How steht Ihnen zeitnah zur Verfügung und muss nicht aufgebaut und erhalten werden.


Synergien

Es stehen Ihnen Kenntnisse und Erfahrungen aus mehreren Datenschutzprojekten mit mehreren Mandanten zur Verfügung.


Standards

Soweit vereinbart orientiert sich das Vorgehen an verschiedenen etablierten Standards, beispielsweise

  • IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • EuroPriSe (European Privacy Seal, Europäisches Datenschutzsiegel)
  • DS-BvD-GDD-01 des „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“

Rechtssicherheit

Die Kenntnisse und Erfahrungen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit mit dem Schwerpunkt IT-Recht bringe ich in die Datenschutzberatung ein.

Kontinuität

Projektverantwortlicher, -leiter und -fachverantwortlicher bin ich. Die Beratung ist unmittelbar und verbindlich. Wechsel im Projektteam, beispielsweise aufgrund neuer Projektpriorisierungen oder Personalwechseln, sind nicht zu besorgen.

Haftung

Für die Datenschutzberatung und Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Selbstverpflichtung

Als Datenschutzbeauftragter habe ich mich den Verbandskriterien des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. verpflichtet.

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch.